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Allmendbenutzung

Planen Sie Arbeiten, bei welchen Sie Allmend benutzen müssen?

Gemäss Strassenreglement vom 28. Oktober 1998, §35 Verschmutzung, Beschädigung, Beanspruchung, ist das Benutzen einer Verkehrsanlage, die über den Gemeingebrauch hinausgehen (Bauinstallationen, Grabarbeiten, Mulden, temporäre Verkaufsstellen etc.), bewilligungspflichtig.

Gesuch für die Benützung von Allmendareal

Möchten Sie für eine Baustelleninstallation, eine Mulde, ein Zügelcontainer etc. öffentliches Strassenareal beanspruchen, so bitten wir Sie ein Gesuch für Allmendbenutzung bei uns einzureichen. Die Bedingungen entnehmen Sie bitte dem Gesuchsformular.

Damit das Gesuch zur Benutzung von Allmend bewilligt werden kann, muss dieses mindesten 7 Arbeitstage im Voraus bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

Gesuche zur Benutzung von Allmend auf Kantonsstrassen (Hauptstrassen Baselstrasse und Neuweilerstrasse) sind beim Tiefbauamt Kanton Basel-Landschaft, Kantonsstrassen/Kreis 1, Fluhstrasse 4, 4153 Reinach, (Tel. 061 706 29 29) einzureichen.

Müssen Grabungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Leitungsbau (Elektrizität, Gas, etc.) vorgenommen werden, bedarf dies einer Aufgrabungsbewilligung.

Preis/Kosten: Bewilligungen für Allmendbenutzungen sind kostenlos.

Das Online-Gesuchsformular finden Sie HIER  oder unter der Rubrik «Dienstleistungen» und «Formulare/Merkblätter».

Bei weiteren Fragen melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung 061 481 31 55.

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