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Aufgrabungsgesuche Gemeindestrassen

Planen Sie Arbeiten, bei welchen Sie Allmend aufgraben müssen?

Aufgrabungen im Bereich der Allmend (Strassen, Plätze etc.) durch Werke und Private sind bewilligungspflichtig. Ein Aufgrabungsgesuch muss mindestens drei Wochen vor Baubeginn schriftlich eingereicht werden. Aufgrabungen im Bereich von Kantonsstrassen werden vom kantonalen Tiefbauamt bewilligt. Bitte kontaktieren Sie das Tiefbauamt Basel-Landschaft in Liestal.

Die Vorschriften für die Ausführung werden zusammen mit der Bewilligung kommuniziert.
Das Gesuchsformular können Sie telefonisch bei der Gemeindeverwaltung anfordern oder herunterladen.

Preis:
Die Bewilligung für Aufgrabungen von Gemeindeallmend ist kostenlos.

Die Bauverwaltung beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.