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Sozialhilfe

Bietet Sozialhilfe und Sozialberatung

Ziel der Sozialhilfe ist es, jedem Betroffenen die optimale wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit zu erhalten und/oder ihn dabei zu unterstützen, diese (wieder-) zu erlangen. Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe bildet das seit 1. Januar 2002 in Kraft getretene Sozialhilfegesetz des Kantons Basel-Landschaft und das Reglement über die Organisation der Sozialhilfe der Einwohnergemeinde Schönenbuch.

Die Sozialhilfebehörde der Gemeinde Schönenbuch bietet für alle Einwohnerinnen und Einwohner, die sich in einer persönlichen Notlage befinden, neben finanzieller Unterstützung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch beratende Gespräche an. Ein Gespräch kann helfen, neue Perspektiven und/oder Ansätze zu Lösungen von Problemen zu finden. Gerne vermitteln wir bei Bedarf Kontakte zu entsprechenden sozialen Einrichtungen und Institutionen, sowie externe Beratungs- und Begleitangebote. Ergänzend bieten wir auch Unterstützung bei Behördengängen oder administrativen Erledigungen. Bei Fragen zum Thema Integration finden Sie unter www.hallo-baselland.ch nützliche Informationen in 17 Sprachen.

Die Sozialhilfebehörde beantwortet Ihnen gerne weiter Fragen.