Navigieren in Schönenbuch

Hundekontrolle

Sie sind Neuhundehalter oder haben einen weiteren Hund bei sich aufgenommen? Wir freuen uns über Ihr neues Familienmitglied.

Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde registrieren zu lassen. Anmeldungen sind persönlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug oder Anschaffung eines Hundes bei der Gemeindeverwaltung vorzunehmen (§6 des Hundereglements der Einwohnergemeinde Schönenbuch vom 16. November 2009). Da jeder Hund mit einer Chipnummer registriert wird, benötigt er keine Hundemarke mehr.

Weitere Informationen sind auch zu finden auf der Webseite der Hundefachstelle des Kantons-Basellandschaft.

Für die Anmeldung des Hundes werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Anmeldeformular Hund ausgefüllt und unterschrieben
  • Hundepass oder/und Impfausweis
  • Bestätigung Haftpflichtversicherung (Deckungssumme min. 3 Millionen Franken)
  • Nachweis der Chipnummer des Hundes
  • Spezialbewilligung nur für Listenhunde
  • Bei Zuzug: Nachweis über die Bezahlung der Hundesteuer in einer anderen Gemeinde

Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen zudem in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein. 

Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Schweizer Tierarzt erfolgen.

Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Schweizer Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.

Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:

  • Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
  • Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
  • Export und Tod des Hundes

Sie können dies entweder über www.amicus.ch oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden.

Hundeabmeldungen (per Telefon oder E-Mail möglich) sind erforderlich bei:

  • Wegzug
  • Umplatzierung des Hundes (Bestätigung der Weitergabe oder Rückgabe)
  • Ableben des Hundes (Bestätigung des Tierarztes)

Preis:  
Die Anmeldung des Hundes ist kostenlos.
Folgende Gebühren sind jährlich zu entrichten:

  • für den ersten Hund im Haushalt:                                CHF 100.–– / Jahr
  • für jeden zusätzlichen Hund pro Haushalt:                   CHF  150.–– / Jahr

Die Gebühren werden pro Kalenderjahr erhoben.

Bei Halterwechsel, Wegzug oder Tod des Tieres erfolgt keine Rückerstattung.

Der Einwohnerdienst beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.