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Umschreibung ausländischer Führerausweis

Sie sind im Besitz eines ausländischen Führerausweises und möchten längerfristig in der Schweiz wohnen?

Wenn Sie im Besitz eines ausländischen Führerausweises sind und länger als ein Jahr in der Schweiz wohnen, ist der schweizerische Führerausweis erforderlich. Es kann jederzeit - also auch vor Ablauf der zwölfmonatigen Frist - ein Gesuch um Erteilung eines schweizerischen Führerausweises gestellt werden.

Das Formular für das Umschreiben des ausländischen Führerausweises können Sie persönlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail bestellen oder herunterladen.

Füllen Sie das Gesuchsformular vollständig aus und führen Sie bei einem Optiker oder Augenarzt einen Sehtest durch. Danach lassen Sie Ihre Personalien beim Einwohnerdienst bestätigen.

Wir nehmen das vollständig ausgefüllte Gesuch, ein farbiges Passfoto, eine Kopie des Ausländerausweises und den ausländischen Führerausweis (Original) entgegen und lassen die Unterlagen direkt der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) in Füllinsdorf zukommen.

Die Überprüfung der Personalien sowie das Weiterleiten an die Motorfahrzeugkontrolle sind kostenlos.

Der Einwohnerdienst beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.

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