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Ergänzungsleistungen

Beziehen Sie eine Rente, welche Ihren Grundbedarf nicht deckt?

AHV- bzw. IV-Renten sollen grundsätzlich den Existenzbedarf sichern. Wenn diese alleine nicht ausreichen, können Ergänzungsleistungen (EL) beansprucht werden. Ob jemand Ergänzungsleistungen erhält, hängt also vom individuellen Einkommen und Vermögen ab. Aber die Ergänzungsleistungen sind keine Fürsorgeleistungen! Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Rechtsanspruch.

Das Formular für Ergänzungsleistungen erhalten Sie auf www.sva-bl.ch oder am Schalter der Gemeindeverwaltung.

Das vollständig ausgefüllte Formular muss mit allen verlangten Unterlagen auf der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Sozialversicherungsanstalt Baselland, Hauptstrasse 109, 4102 Binningen (Tel. 061 425 25 25) zur Verfügung.