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Bannwart/-in

Wissen Sie, für was ein Bannwart, respektive eine Bannwartin zuständig ist?

Der Bannwart resp. die Bannwartin hat folgende Aufgaben:

  • Rundgänge im Bann
    • Kontrolle Einhaltung Reitverbote
    • Kontrolle Abfalldeponien
    • Kontrolle wilde Feurstellen
    • Kontrolle Fahrbewilligungen
  • Kontrolle der Einhaltung kommunaler und kantonaler Vorschriften
    • Hundereglement
    • Polizeireglement
    • Zonenreglement Landschaft
  • Führen von klärenden Gesprächen bei Übertretungen
  • evtl. Meldung resp. Verzeigung an den Gemeinderat
  • Öffentlichkeitsarbeit

Die Bannwartin beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.