Bannwart/-in
Wissen Sie, für was ein Bannwart, respektive eine Bannwartin zuständig ist?
Der Bannwart resp. die Bannwartin hat folgende Aufgaben:
- Rundgänge im Bann
- Kontrolle Einhaltung Reitverbote
- Kontrolle Abfalldeponien
- Kontrolle wilde Feurstellen
- Kontrolle Fahrbewilligungen
- Kontrolle der Einhaltung kommunaler und kantonaler Vorschriften
- Hundereglement
- Polizeireglement
- Zonenreglement Landschaft
- Führen von klärenden Gesprächen bei Übertretungen
- evtl. Meldung resp. Verzeigung an den Gemeinderat
- Öffentlichkeitsarbeit
Die Bannwartin beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.