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Abwasserentsorgung

Sie möchten Ihren Neubau an die Gemeindekanalisation anschliessen?

Die Gemeinde sorgt durch Planung, Bau und Instandhaltung der Entwässerungsanlagen dafür, dass das Abwasser aus den Haushalten und Betrieben via Kanalisation zur Abwasserreinigungsanlage gelangt und dort gereinigt wird. Die Finanzierung erfolgt über die Abwassergebühren und Anschlussbeiträge. Private Grundstücke werden gemäss den Vorgaben des generellen Entwässerungsplans (GEP) entwässert. Beim Abfluss wird zwischen Schmutz- und Regenwasser unterschieden. Hauskanalisationen sind Eigentum des Hausbesitzers. Sollte festgestellt werden, dass die Hauskanalisation verstopft ist, so muss der Hausbesitzer dafür besorgt sein, dass diese wieder funktionstüchtig ist. Eine Kanalreinigungsfirma kann weiterhelfen.

Gesuch für Kanalisation und Entwässerung

Möchten Sie ein neues Gebäude an die Kanalisation anschliessen? Erweitern oder Verändern Sie etwas an der bestehenden Kanalisation oder Regenwasserableitung? Beabsichtigen Sie ein Baugesuch einzureichen, wo das anfallende Schmutz- oder Regenwasser abgeleitet werden soll? In all diesen Fällen ist ein Gesuch für Kanalisation und Entwässerung zwingend erforderlich. Jeder neue Anschluss bzw. jede Änderung eines bestehenden Anschlusses an die Gemeindekanalisation ist bewilligungspflichtig. Ein entsprechendes Gesuchsformular ist bei folgender Fachstelle einzureichen:

Ingenieurbüro Märki AG
Bahnhofstrasse 21
4106 Therwil
Telefon: 061 726 93 33
Mail: info@maerkiag.ch

Das Ingenieurbüro leistet Unterstützung bei Planung, Erstellung und Sanierung Ihrer Liegenschaftsentwässerung.

Abwassergebühren

  • Kanalisationsbewilligungsgebühr bei Bauten mit Baubewilligungsverfahren: 50% der kantonalen Baubewilligungsgebühr
  • Kanalisationsbewilligungsgebühr bei Bauten ohne Baubewilligungsverfahren: nach Aufwand, jedoch mind. CHF 200
  • Abwassergebühren: CHF 2.00 pro m3 +8,1% MwSt.
  • Anschlussgebühren berechnen sich auf dem Gebäudevolumen. Der Gebührenansatz richtet sich nach der Bauzone und wird wie folgt unterschieden:
    • Gebäude in Wohnzonen, Kernzone, Gewerbezonen und Zonen für öffentlichen Nutzungen: CHF 21.00/m3
    • Gebäude in Landwirtschaftszone und Landwirtschaftsschutzzone: CHF 10.50/m3

Die Bauverwaltung beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.