Abmeldung
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden.
Die Abmeldung erfolgt für Schweizer Bürger entweder persönlich bei den Einwohnerdiensten oder online über das Abmeldeformular. In diesem Fall werden Ihnen die Wegzugsmeldung sowie allfällig vorhandene Unterlagen (z.B. Heimatschein) per Post zugestellt. Abmeldungen ins Ausland müssen allerdings persönlich bei den Einwohnerdiensten erfolgen. Bei der Abmeldung am Schalter benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
Schweizer Bürger/innen:
- Ausweis (Pass oder Identitätskarte)
- Neue Adresse
Andere Staatsbürgerschaft:
- Ausländerausweis
- Pass
- Neue Adresse
eUmzug
Wegziehende können sich seit September 2020 auch rund um die Uhr bequem online abmelden. Der Kanton Basel-Landschaft und weitere Kantone haben sich zum Verbund eUmzug Schweiz zusammengeschlossen und bieten eine gemeinsame Lösung für die online Adressänderung an.
Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden.
Details zum Projekt im Kanton Basel-Landschaft finden Sie in der entsprechenden Medienmitteilung. Informationen zu eUmzug und das Onlineformular finden Sie unter folgendem Link: www.eumzug.swiss
Ziehen Sie ins Ausland?
Wir bitten Sie, sich ein bis zwei Monate vor Ihrer Reise beim Einwohnerdienst mit Ihrer genauen Wegzugsadresse oder Zustelladresse in der Schweiz zu melden.
Die Steuern sind bei Wegzug ins Ausland per Abmeldedatum fällig. §135 Absatz 5 lit. a. STG.
Tipp
Denken Sie daran, auch die Post, Swisscom oder weitere Netzbetreiber, die EBM, die IWB, die Motorfahrzeugkontrolle, Ihre Krankenkasse und weitere Versicherungen, Banken, Abonnementsdienste etc. über Ihren Adresswechsel zu informieren.
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.
Der Einwohnerdienst beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.