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Grenzabstände

Informationen über Grenzabstände

Grenzabstände für Neubauten sind im kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz sowie in dessen Verordnung geregelt.

Stützmauern und Einfriedigungen sowie Abgrabungen und Aufschüttungen haben die Grenzabstände gemäss Raumplanungs- und Baugesetz einzuhalten. Für Grünhecken gelten die Vorschriften des Gesetzes über die Einführung des Zivilgesetzbuches (ab §130).

Nähere Angaben erhalten Sie auf dem Merkblatt Grenzabstände.

Die Gemeindeverwaltung beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.