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Krankenkassen-Prämienverbilligung

Sie möchten Krankenkassen-Prämienverbilligungen beantragen?

Wenn Sie von einem anderen Kanton oder vom Ausland zugezogen sind, können Sie bei der Gemeindeverwaltung ein Anmeldeformular für die Krankenkassen-Prämienverbilligung beziehen. Bei einem Zuzug innerhalb des Kantons werden Sie über die Berechtigung zur Prämienverbilligung informiert, sobald ihre Steuern definitiv veranlagt sind.

Die Bearbeitung erfolgt durch die Sozialversicherungsanstalt Baselland.

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