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Katasterwesen

Sie sind Eigentümer eines Grundstücks, bzw. einer Liegenschaft in Schönenbuch?

Das Kataster ist das Grundstückverzeichnis einer Gemeinde. Jede Parzelle (Grundstück) und jeder Grundeigentümer resp. jede Grundeigentümerin ist im Kataster aufgrund einer sogenannten Katasteranzeige aufgeführt. Das Kataster hat nicht nur die Aufgabe, die jeweiligen Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse auf dem neuesten Stand zu halten, sondern bietet gleichzeitig die Grundlage für die steuermässige Einschätzung von Grund und Boden.

Folgende Voraussetzungen führen zur Anpassung der Katasteranzeige:

  • Eigentumswechsel aufgrund einer Handänderung (Kauf, Erbgang, Schenkung, etc.)
  • Änderung des Brandlagerwertes (Gebäudekatasterwert) aufgrund einer aktuelleren Schätzung
  • Mutationstabelle des Geometers

Als Eigentümer resp. Eigentümerin eines Grundstücks oder einer Liegenschaft erhalten Sie Katasterauszüge und allgemeine Auskünfte über Ihre Parzelle.

Privatpersonen, die Auskünfte über Grundeigentümerschaften einer bestimmten Parzelle in Schönenbuch wünschen, wenden sich bitte direkt an die Zivilrechtsverwaltung Basel-Landschaft (Grundbuchamt),
Tel. 061 552 45 00. Sie verfügt über die aktuellsten Daten und es obliegt ihr eine gewisse Auskunftspflicht.

Das Ausstellen einer Katasteranzeige an Eigentümer ist kostenlos.

Der Einwohnerdienst beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.