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Hundekontrolle

Sie sind Neuhundehalter oder haben einen weiteren Hund bei sich aufgenommen? Wir freuen uns über Ihr neues Familienmitglied.

Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde registrieren zu lassen. Anmeldungen sind persönlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug oder Anschaffung eines Hundes bei der Gemeindeverwaltung vorzunehmen (§6 des Hundereglements der Einwohnergemeinde Schönenbuch vom 16. November 2009). Da jeder Hund mit einer Chipnummer registriert wird, benötigt es keine Hundemarke mehr.

Weitere Informationen sind auch zu finden auf der Webseite der Hundefachstelle des Kantons-Basellandschaft https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/volkswirtschafts-und-gesundheitsdirektion/lebensmittelsicherheit-und-veterinarwesen/veterinaerwesen/hundefachstelle.

Bei der Anmeldung sind mitzubringen:

  • Anmeldeformular Hund ausgefüllt und unterschrieben
  • Hundepass oder/und Impfausweis
  • Bestätigung Haftpflichtversicherung (Deckungssumme min. 3 Millionen Franken)
  • Nachweis der Chipnummer des Hundes
  • Spezialbewilligung nur für Listenhunde
  • Bei Zuzug: Nachweis über die Bezahlung der Hundesteuer in einer anderen Gemeinde

Sobald wir die Unterlagen zur Anmeldung Ihres Hundes vollständig erhalten haben, registrieren wir Sie als Hundehalterin oder Hundehalter in der Hundedatenbank Amicus und teilen Ihnen die Amicus-ID mit. Änderungen von Personalien der Hundehalterin/des Hundehalters im Amicus (Namensänderung, Adressänderung, usw.) werden direkt von den Einwohnerdiensten vorgenommen, deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie bei jeder Änderung erwähnen, dass Sie Hundehalterin oder Hundehalter sind.

Der Eintrag Ihres Hundes im Amicus muss direkt über den Tierarzt erfolgen (Der Tierarzt benötigt dazu die Amicus-ID).

Hundeabmeldungen (per Telefon oder E-Mail möglich) sind erforderlich bei:

  • Wegzug
  • Umplatzierung des Hundes (Bestätigung der Weitergabe oder Rückgabe)
  • Ableben des Hundes (Bestätigung des Tierarztes)

Preis:  
Die Anmeldung des Hundes ist kostenlos.
Folgende Gebühren sind jährlich zu entrichten:

  • für den ersten Hund im Haushalt:                                       CHF 100.–– / Jahr
  • für jeden zusätzlichen Hund pro Haushalt:                   CHF  150.–– / Jahr

Die Gebühren werden pro Kalenderjahr erhoben.

Bei Halterwechsel, Wegzug oder Tod des Tieres erfolgt keine Rückerstattung.

Der Einwohnerdienst beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.