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Freinacht- / Gelegenheitswirtschaftspatent

Planen Sie einen Anlass, an welchem Sie Speisen/Getränke verkaufen, Eintritt verlangen oder welcher länger als bis 24.00 Uhr dauert?

Für alle privaten und öffentlichen Veranstaltungen, bei welchen Speis und Trank gegen Entgelt abgegeben wird, ist mindestens vier Wochen vor dem Anlass ein Gelegenheitswirtschafts- und, bei Bedarf, ein Freinachtgesuch beim Gemeinderat Schönenbuch, Neuweilerstrasse 10, 4124 Schönenbuch, einzureichen.

Die Bewilligung zum Betrieb einer Gelegenheitswirtschaft berechtigt zum Verkauf von warmen und kalten Speisen ausserhalb eines Restaurants (Festbetrieb etc.) sowie von Getränken, gemäss den Angaben auf dem Bewilligungsentscheid. Die Freinachtbewilligung berechtigt zum Überwirten, bis zum angegebenen Zeitpunkt. Die in der Bewilligung gemachten Auflagen, sind durch die Gesuchstellenden in jedem Fall zu beachten und einzuhalten.

Die Bewilligung kann wiederrufen werden, wenn die gesetzlichen Bestimmungen oder die Auflagen nicht eingehalten werden.

Preis: Die Preise entnehmen Sie bitte dem Gebührenreglement.

Der Einwohnerdienst beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.