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Feuerungskontrolle

Sie besitzen ein Gebäude mit einer Feuerungsanlage?

In der Gemeinde Schönenbuch ist der amtliche Feuerungskontrolleur mit der Organisation und Durchführung der Feuerungskontrolle beauftragt. Seit dem 1. Januar 2012 ist dies Herr Tobias Bigger, wohnhaft am Leimenweg 3, in Schönenbuch (077 431 51 28).

Was wird kontrolliert?

  • Russzahl
  • Abgasverlust in %
  • Kohlenmonoxid-Gehalt
  • Stickoxid-Gehalt
  • unverbrannte Ölanteile

Im Reglement und in der Verordnung über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle sind weitere Informationen enthalten.

Die Feuerungsanlagen werden nach dem Modell der „liberalisierten Feuerungskontrolle" jeweils alternierend nach dem äusseren Dorfteil oder dem hinteren Dorfteil kontrolliert.

Wer die Kontrollmessung an seiner Feuerungsanlage durch den amtlichen Feuerungskontrolleur durchführen lassen will, braucht nichts zu unternehmen. Der amtliche Feuerungskontrolleur wird sich direkt beim Anlagebesitzer zur Durchführung der Kontrollmessung melden. Wenn Sie die Kontrollmessung durch eine Servicefirma ausführen lassen wollen, muss dies direkt durch Sie oder via Servicefirma dem amtlichen Feuerungskontrolleur bis spätestens 29. Februar gemeldet werden. Bei nicht fristgerechten Meldungen an den amtlichen Feuerungskontrolleur werden die Messungen automatisch von ihm durchgeführt. Zudem ist er befugt, die Messresultate der Servicefirmen mittels Stichproben zu überprüfen.

Inbetriebnahme einer Feuerungsanlage

Nach Inbetriebnahme einer neuen oder einer sanierten Anlage muss diese, gemäss Luftreinhalte-Verordnung, Art. 13, Abs. 2, innert 12 Monaten durch den amtlichen Feuerungskontrolleur geprüft werden.
Die Abnahme durch eine Servicefirma ist nicht erlaubt.

Preis:

  • 1-Stufen Brenner                                                  Fr. 80.00 inkl. 8.1% MwSt.
  • 2-Stufen Brenner                                                  Fr. 90.00 inkl. 8.1% MwSt.
  • Bearbeitungsgebühr für                                    Fr. 35.00 inkl. 8.1% MwSt.
    autorisierte Servicefirmen
  • Inkassogebühr                                                        Fr. 20.00 inkl. 8.1% MwSt.
    (Zuschlag für Rechnungsstellung)

Bei Fragen zur Feuerungskontrolle steht der amtliche Feuerungskontrolleur zur Verfügung. Weitere Auskünfte sind auch beim Lufthygieneamt beider Basel erhältlich.
Die Gemeindeverwaltung selber gibt keine Auskünfte.