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Baubewilligungsverfahren

Planen Sie in Schönenbuch ein Haus zu bauen? Oder Möchten Sie Ihr bestehendes Gebäude erweitern oder ergänzen?

Für Bauten und Umbauten benötigen Sie in der Regel eine Baubewilligung. Das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) und die dazugehörende Verordnung regeln, welche Bauten

  • eine ordentliche Baubewilligung
  • eine Kleinbaubewilligung oder
  • keine Baubewilligung

benötigen.

Kleinbauten im Wald richten sich nach den Vorschriften des kantonalen Waldgesetzes. In jedem Fall müssen die kantonalen und kommunalen Bauvorschriften eingehalten werden.

Das Formular für Kleinbauten, welche vom Gemeinderat Schönenbuch bewilligt werden, können Sie online herunterladen oder bei der Gemeindeverwaltung bestellen.

Formulare und Wegleitungen zum ordentlichen Bewilligungsverfahren können Sie direkt auf der Homepage des Kantons Basel-Landschaft herunterladen: zu den Formularen

Preis:

  • Die Kleinbaubewilligung ist kostenlos
  • Angaben über die Kosten zur ordentlichen Baubewilligung erhalten Sie beim Bauinspektorat Liestal.

Die Bauverwaltung beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.