Navigieren in Schönenbuch

Anmeldung

Sie sind neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie willkommen in Schönenbuch!

Sobald Sie sich in Ihrer ehemaligen Wohngemeinde abgemeldet habe, können wir Sie in Schönenbuch anmelden. Ihre Anmeldung hat bei uns innert 14 Tagen seit dem Zuzug am Schalter der Einwohnerdienste zu erfolgen. Damit wir Sie in unser Einwohnerregister aufnehmen können, benötigen wir folgende Unterlagen:

Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger

  • Abmeldebescheinigung
  • Identitätskarte oder Pass
  • Amtliches Dokument, das Auskunft über Zivilstand gibt (falls nicht ledig: Personenstandausweis, Heiratsurkunde, Familienbüchlein, Gerichtsurteil o. Ä.)
  • Sorgerechtsregelung bei Geschiedenen mit minderjährigen Kindern
  • Krankenversicherungsnachweis (z.B. Versicherungskarte oder aktuelle Versicherungspolice)
  • Mietvertrag bzw. schriftliches Einverständnis des Eigentümers/der Eigentümerin oder des Hauptmieters/der Hauptmieterin bei Untermiete
  • Für Liegenschaftsbesitzer: Bitte Katasterauszug oder Kaufvertrag mitnehmen
  • Personenstandausweis, Familienbüchlein, Gerichtsurteil, o.ä. (für verheiratete, geschiedene, gerichtlich getrennte oder verwitwete Personen)

eUmzug
Zuziehende können sich seit September 2020 auch rund um die Uhr bequem online anmelden. Der Kanton Basel-Landschaft und weitere Kantone haben sich zum Verbund eUmzug Schweiz zusammengeschlossen und bieten eine gemeinsame Lösung für die online Adressänderung an.

Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. 

Details zum Projekt im Kanton Basel-Landschaft finden Sie in der entsprechenden Medienmitteilung. Informationen zu eUmzug und das Onlineformular finden Sie unter folgendem Link: www.eumzug.swiss

Ausländische Staatsangehörige

Zuzug innerhalb der Schweiz:

  • Abmeldebescheinigung
  • Reisepass
  • Ausländerausweis
  • Amtliches Dokument, das Auskunft über Zivilstand gibt (falls nicht ledig: Personenstandausweis, Heiratsurkunde, Familienbüchlein, Gerichtsurteil o. Ä.)
  • Krankenversicherungsnachweis (z.B. Versicherungskarte oder aktuelle Versicherungspolice)
  • Mietvertrag bzw. schriftliches Einverständnis des Eigentümers/der Eigentümerin oder des Hauptmieters/der Hauptmieterin bei Untermiete
  • Für Liegenschaftsbesitzer: Bitte Katasterauszug oder Kaufvertrag mitnehmen

Ausländische Staatsangehörige

Zuzug vom Ausland:

  • Abmeldebescheinigung (Zuzug Europa)
  • Zusicherung des Amts für Migration (für Personen aus einem Drittstaat)
  • Gültiger Reisepass
  • Krankenversicherungsnachweis (z.B. Versicherungskarte oder aktuelle Versicherungspolice) innert drei Monaten seit Zuzug in die Schweiz vorzuweisen
  • Wenn erwerbstätig: bitte Arbeitsvertrag mitnehmen
  • Amtliches Dokument, das Auskunft über Zivilstand gibt (falls nicht ledig: Personenstandausweis, Heiratsurkunde, Familienbüchlein, Gerichtsurteil o. Ä.)
  • Mietvertrag bzw. schriftliches Einverständnis des Eigentümers/der Eigentümerin oder des Hauptmieters/der Hauptmieterin bei Untermiete

Wochenaufenthalter:

  • Niederlassungsausweis (erhalten Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde)
  • Amtlicher Personalausweis (IDK, Pass, Ausländerausweis)
  • Mietvertrag bzw. schriftliches Einverständnis des Eigentümers / der Eigentümerin oder des Hauptmieters/der Hauptmieterin bei Untermiete
  • Fragebogen über Wochenaufenthalt

Der Einwohnerdienst beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen