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AHV- / IV-Zweigstelle

Sie möchten einen Antrag auf IV, AHV, EO oder EL stellen? Wir unterstützen Sie gerne bei den nötigen Formalitäten.

Die Gemeindezweigstelle ist ein Teil der Organisation für die Durchführung der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie anderer Sozialversicherungsbereiche. Im Sinne einer kundenorientierten Dienstleistung repräsentieren wir die Ausgleichskasse und die IV-Stelle am Wohnort der Versicherten und der Mitglieder.

Die Gemeindezweigstelle gibt Anmeldeformulare ab und leitet die kontrollierten Formulare an die zuständige Ausgleichskasse oder IV-Stelle weiter. Für den Entscheid über den Anspruch auf Versicherungsleistungen bleiben immer die Ausgleichskassen bzw. die IV-Stellen zuständig.

Für Beratungen/Besprechungen wird eine telefonische Terminvereinbarung empfohlen. So kann die nötige Zeit zur Besprechung Ihres Anliegens reserviert werden.

Weitere Informationen und die Formulare zur AHV/IV/EO finden Sie unter
www.sva-bl.ch.

Die Leistungen der AHV- / IV-Zweigstelle sind kostenlos.
Der Einwohnerdienst beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.