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Sozialhilfebehörde

Die Sozialhilfebehörde ist die exekutive Fachbehörde für das Sozialhilfewesen in der Gemeinde. Sie vollzieht das Sozialhilfegesetz des Kantons Baselland. Übergeordnete Fachbehörde ist das kantonale Sozialamt (KSA).