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Ihre Zeit: 09:11 18.05.2012

Adresse

Gemeinde Schönenbuch
Neuweilerstrasse 10
4124 Schönenbuch

Telefon: 061 481 31 55
Telefax: 061 481 31 14
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Vormundschaftsbehörde

Der Zweck des Vormundschaftsrechts besteht in der Unterstützung von Menschen, die schutz- und hilfsbedürftig sind. Als Mittel zur Hilfestellung bietet das Vormund-schaftsrecht Massnahmen wie die Beistandschaft, Beiratschaft, Entmündigung, für-sorgerische Freiheitsentziehung sowie Kindesschutzmass-nahmen an. Es handelt sich dabei um Massnahmen, die zum Teil tief in die Persönlichkeitsrechte eines Menschen eingreifen.
Das materielle Recht, das die vormundschaftlichen Behörden anwenden, ist Bundes-recht und im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (Artikel 360 - 455) geregelt. Die Organisation und das Verfahren ist grundsätzlich Sache des Kantons und im Gesetz über die Einführung des Zivilgesetzbuches (§§ 60 - 103) geregelt. [vgl SGS 211].

Organisation der vormundschaftlichen Behörden und deren Aufgaben

  • - Die Vormundschaftsbehörden sind im Kanton Basel-Landschaft kommunale Behörden. Bis auf wenige Ausnahmen werden die Funktionen der Vormundschaftsbehörde durch den Gemeinderat ausgeübt.
  • - Die Vormundschaftsbehörden sind zuständig für diejenigen vormundschaftlichen Massnahmen, die das Schweizerische Zivilgesetzbuch der Vormundschaftsbehörde zuweist, so insbesondere für Kindesschutzmassnahmen. Weiter üben sie die Aufsicht aus über die Vormünder/innen, Beirä-te/innen, Beistände/innen. Diese haben periodisch über ihre Mandatsführung Rechnung und Be-richt zu erstatten
  • - Erste vormundschaftliche Aufsichtsbehörde ist seit 1. Januar 2003 das Kantonale Vormund-schaftsamt, das in der Sicherheitsdirektion Basel-Landschaft eingegliedert ist. Das Kantonale Vormundschaftsamt ist für gewisse Entscheide erweitert um eine Fachkommission, die Vormund-schaftskommission.
  • - Zweite vormundschaftliche Aufsichtsbehörde ist das Kantonsgericht, das zuständig ist für Be-schwerden gegen Entscheide des Kantonalen Vormundschaftsamtes bzw. der Vormundschafts-kommission.

Adresse:            Vormundschaftsbehörde Schönenbuch
                          Neuweilerstrasse 10

Telefon:               +41 61 485 93 33

Telefax:               +41 61 481 31 14