Adresse
Gemeinde Schönenbuch
Neuweilerstrasse 10
4124 Schönenbuch
Telefon: 061 481 31 55
Telefax: 061 481 31 14
E-Mail
Öffnungszeiten
Mo Di Do Fr: | 09.00-11.30 |
Mo Do: | 13.30-17.00 |
Di: | 13.30-18.00 |
Mi: | geschlossen |
Fr: | 13.30-16.30 |
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Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Ausbildungsdarlehen)
Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität (d. h. die Kosten können weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden) Ausbildungsbeiträge an folgende Ausbildungsrichtungen nach abgeschlossener obligatorischer Schulzeit und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Ausbildungsstätte:
• Ausbildungsstätten für Geistliche;
• Berufslehren und Anlehren;
• Fachhochschulen;
• Fachschulen;
• Höhere Handels- und Verwaltungsschulen;
• Höhere technische und landwirtschaftliche Fachschulen;
• Maturitätsschulen;
• Schulen für Allgemeinbildung;
• Universitäten;
• Vollzeitberufsschulen.
Folgende Kategorien von Personen können sich um Ausbildungsbeiträge bewerben, sofern sie im Kanton Basel-Landschaft stipendienrechtlichen Wohnsitz haben:
• Personen mit Schweizer Bürgerrecht einschliesslich Auslandschweizer und
Auslandschweizerinnen mit Baselbieter Bürgerrecht;
• Personen ohne Schweizer Bürgerrecht mit einer kantonalen Niederlassung
(Ausweis C); eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) genügt nicht.
Bewerbung / Formulare
Gesuche um Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen sind auf einem besonderen Formular, das bei der Abteilung Ausbildungsbeiträge, Hauptstrasse 28, 4127 Birsfelden (Telefon: 061 552 79 99), bezogen werden kann, vollständig ausgefüllt innerhalb der vorgeschriebenen Frist (s. Endtermine weiter unten) der Steuerbehörde bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern des Bewerbers oder der Bewerberin einzureichen. Von dieser wird sie nach Kontrolle der Angaben auf der ersten Seite und Eintrag der elterlichen Steuerfaktoren auf der letzten Seite direkt an die erwähnte Adresse weitergeleitet.
Beilagen
Wer sich zum ersten Mal um Ausbildungsbeiträge bewirbt, hat dem Anmeldeformular das Zeugnis der zuletzt besuchten Schule oder das zuletzt erworbene Abschlusszertifikat oder -diplom beizulegen. Besteht ein Lehr- oder Ausbildungsvertrag, so ist davon ebenfalls eine Kopie mit einzureichen. Zwingend ist auf dem Anmeldeformular die seit 2009 gültige Sozialversicherungsnummer („neue AHV-Nummer“) anzugeben.
Sind die Eltern der sich bewerbenden Person gerichtlich getrennt oder geschieden, so muss ein Auszug aus dem entsprechenden Urteil mit Angaben über eine allfällige Kindszusprechung sowie über die gerichtlich bestätigten Kindsalimente beigelegt werden. Personen ohne Schweizer Bürgerrecht müssen eine Kopie der Niederlassungsbewilligung beifügen, anerkannte Flüchtlinge eine Kopie des sie betreffenden Asylentscheids mit Angaben über die Kantonszuweisung. Bezieht sich das Erstgesuch auf eine Zweitausbildung, also eine Ausbildung in einer anderen als der angestammten Berufsrichtung, so ist dies zudem der Kommission für Ausbildungsbeiträge gegenüber schriftlich und belegt zu begründen.
Eingabefristen
Gestützt auf § 16 Absatz 2 des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge werden für die Einreichung der Gesuche folgende Termine festgesetzt, wobei der Zeitpunkt der Einreichung bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern massgeblich ist:
1. Auf den 30.04.2011 haben Gesuche einzureichen: Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Januar, Februar, März oder April 2011 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben.
2. Auf den 31.08.2011 haben Gesuche einzureichen: Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Mai, Juni, Juli oder August 2011 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben.
3. Auf den 31.10.2011 haben Gesuche einzureichen: Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten September, Oktober, November oder Dezember 2011 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben.
4. Auf den 28.02.2011 haben Gesuche für das Lehrjahr 2010/11 einzureichen: Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2010 angetreten haben, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr ihre Lehre begonnen haben.
5. Auf den 29.02.2012 haben Gesuche für das Lehrjahr 2011/12 einzureichen: Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2011 antreten werden.
Bei den angegebenen Daten handelt es sich um Endtermine für die Abgabe des Formulars bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern beziehungsweise des massgeblichen Elternteils; wir empfehlen eine frühzeitige Einreichung (bis frühestens neun Monate vor dem entsprechenden, oben angegebenen Datum) dringendst.
Bisherige Bezüger und Bezügerinnen von Ausbildungsbeiträgen
Wer im vorangehenden Ausbildungsjahr Stipendien oder Darlehen bezogen hat, erhält das Formular zur Erneuerung des Antrags im Verlauf der Monate März/April zugestellt, sofern die ununterbrochene Ausbildung noch mindestens ein Jahr andauert.
Auskünfte und weitere Informationen
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Ausbildungsbeiträge (Telefon: 061 552 79 99), Hauptstrasse 28, 4127 Birsfelden. Weitere aktuelle Hinweise zu Stipendien und Ausbildungsdarlehen finden Sie im Internet unter: http://www.baselland.ch/main_ausbildungsbeitraege-htm.273482.0.html, die Mailadresse lautet: stipendien@bl.ch.
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Amt für Berufsbildung und Berufsberatung
Ausbildungsbeiträge


