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Ihre Zeit: 08:47 18.05.2012

Adresse

Gemeinde Schönenbuch
Neuweilerstrasse 10
4124 Schönenbuch

Telefon: 061 481 31 55
Telefax: 061 481 31 14
E-Mail

Öffnungszeiten

Mo Di Do Fr:

09.00-11.30

Mo Do:

13.30-17.00

Di:

13.30-18.00

Mi:

geschlossen

Fr:

13.30-16.30

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Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?


1.    Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
2.    Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert und kleben dieses zu.
3.    Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und streichen Sie Ihre Adresse mittels „Kreuz“ durch.
4.    Entweder senden Sie das Antwortkuvert per Post (bitte frankieren) oder geben dieses während der Bürostunden auf der Gemeinde ab. Zudem können Sie Ihren unterschriebenen Stimmrechtsausweis mit dem Stimmcouvert jederzeit, spätestens aber am Vorabend des Abstimmungssonntag bis 17.00 Uhr in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung werfen.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:


•    ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
•    die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
•    das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
•    das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist