Ihre Zeit: 08:28 18.05.2012

Adresse

Gemeinde Schönenbuch
Neuweilerstrasse 10
4124 Schönenbuch

Telefon: 061 481 31 55
Telefax: 061 481 31 14
E-Mail

Öffnungszeiten

Mo Di Do Fr:

09.00-11.30

Mo Do:

13.30-17.00

Di:

13.30-18.00

Mi:

geschlossen

Fr:

13.30-16.30

Mitteilungsblatt

Bei uns können Sie auch Räume mieten

Vereinslokal

Mehrzweckhalle

Musikzimmer

 

Folgende Räume werden durch Dritte vermietet:

Schützenhaus

Kellerklause

Clubhaus Tennis

 

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Schulrat

Bachmann Ralph Schulrat
Knubel André Aktuar
Vertretung Gemeinderat
Müller William Schulrat
Schöffel Bernadette Präsidentin
Vertretung im Schulrat der Sekundarschule Allschwil
Zurbrügg Funda Schulrätin

Zuständigkeit
Der Schulrat ist die oberste leitende Behörde der Schönenbucher Schulen (Kindergarten und Primarschule).

KompetenzenDie Kompetenzen des Schulrates richten sich nach den Bestimmungen des kantonalen Bildungsgesetzes. Der Schulrat vertritt die Anliegen der Schülerschaft, der Erziehungsberechtigten und der Trägerschaften (Gemeinde und Kanton) gegenüber der Lehrerschaft und der Schulleitungen. Er ist Rekurs- und Beschwerdeinstanz gegen Entscheide der Schulleitungen und somit Aufsichtsbehörde über Lehrerschaft und Schulleitungen. Er ist zuständig für richtungsweisende Fragen der Schule und erlässt strategische Vorgaben zuhanden der Schulleitungen für Leitbild, Schulprogramm sowie die jährlichen Rechenschaftsberichte und trägt somit die politische Verantwortung für die Schulentwicklung. Der Schulrat legt auf Antrag der Schulleitungen die Organisation der Schulen fest, wählt die Schulleitungen und ist für die unbefristete Anstellung von Lehrpersonen zuständig. Er gewährleistet die Umsetzung der Evaluationsergebnisse. Der Schulrat legt die Anzahl der Tage fest, an denen Schülerinnen und Schüler ohne Angabe von Gründen dem Unterricht fernbleiben können. Der Schulrat wählt ferner den Musikschulrat. Die Geschäfte des Schulrates werden von den Schulleitungen oder den ressortverantwortlichen Mitgliedern des Schulrates vorbereitet. Die Schulleitungen und Vertreter/innen der Lehrerschaft nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen des Schulrates teil.