Adresse
Gemeinde Schönenbuch
Neuweilerstrasse 10
4124 Schönenbuch
Telefon: 061 481 31 55
Telefax: 061 481 31 14
E-Mail
Öffnungszeiten
Mo Di Do Fr: | 09.00-11.30 |
Mo Do: | 13.30-17.00 |
Di: | 13.30-18.00 |
Mi: | geschlossen |
Fr: | 13.30-16.30 |
Bei uns können Sie auch Räume mieten
Folgende Räume werden durch Dritte vermietet:
Benutzeranmeldung
Gesetzliche Grundlagen
Schulgesetz: | §30, §150, §153 |
Dekret zum Schulgesetz: | §15 |
Schulordnung. | §12, §16 |
Gesuche für Abwesenheiten einzureichen an:
• | bis zu einem Tag (ausgenommen Ferienverlängerungen und "Brückenbildungen") | die Klassenlehrkraft |
• | ab einem Tag bis zwei Wochen (Verlängerungen, Ferien und "Brückenbildungen") | die Schulleitung |
• | mehr als zwei Wochen | der Schulrat |
Bonustage
„Während der ganzen Primarschulzeit können zum Zweck von Ferienverlängerungen „Brückenbildungen“ (Ostern, Auffahrt etc.) und für Freitage Bonustage beansprucht werden. Die Bonustage sind für den Bezug von einzelnen, speziellen Tagen und nicht für eine ganze Woche Ferien gedacht. Die Verrechnung erfolgt – unabhängig von freien Nachmittagen – tageweise (nicht halbtageweise). Alle Kinder der Primarschule erhalten je 5 Bonustage. Bonustage können ab dem ersten Schuljahr bis zu den Frühjahrsferien der 5. Klasse bezogen werden.“
Bitte beachten Sie, dass Schulstoff, der während eines Bonustages behandelt worden ist, nachgeholt werden muss; das Gleiche gilt auch für Tests.
Pro Kindergartenjahr stehen den Kindern 5 Bonustage zu.
- Wir bitten Sie, uns mit nachstehendem Formular die Bonus- oder Urlaubstage zu melden.
- Sofern kein Einwand für den Bonustag oder Urlaubstage vorliegen, erhalten Sie keine Rückbestätigung – der Bonustag, die Urlaubstage werden bewilligt.


